US-Gericht erklärt Einstufung von Anthropic für illegal
Ein Bundesgericht in Kalifornien hat die Einstufung von Anthropic als Lieferkettenrisiko durch das US-Verteidigungsministerium für rechtswidrig erklärt. US-Bezirksrichterin Rita Lin wertete die Maßnahme als unzulässige Vergeltung und als willkürlich.
Mit der Einstufung war ein Zusammenarbeitsverbot für sämtliche US-Bundesbehörden verbunden, nicht nur für Einrichtungen des Verteidigungsbereichs. Nach Auffassung des Gerichts verletzte dieses Vorgehen sowohl die Meinungsfreiheit nach dem 1. Zusatzartikel als auch den Anspruch auf ein ordentliches Verfahren nach dem 5. Zusatzartikel der US-Verfassung.
| Punkt | Feststellung des Gerichts |
|---|---|
| Einstufung als Lieferkettenrisiko | Rechtswidrig und willkürlich |
| Motivation der Regierung | Unzulässige Vergeltung wegen Kritik |
| Verfahrensrechte | Anspruch auf ein ordentliches Verfahren verletzt |
| Technischer Zugriff | Keine Hintertüren zu übergebenen Modellen nachgewiesen |
| Zweites Verfahren | In Washington, D.C. weiterhin anhängig |
Streit über autonome Waffen und Massenüberwachung
Auslöser des Konflikts waren Sicherheitsleitplanken, die Anthropic für seine Modelle durchsetzen wollte. Das Unternehmen wollte eine Nutzung für vollautonome Waffen und für die Massenüberwachung von US-Bürgern ausschließen.
Das Pentagon erklärte dagegen, die Modelle nur für rechtmäßige Zwecke einsetzen zu wollen. Zugleich stand der Vorwurf im Raum, Anthropic könne versuchen, die Verwendung bereits erworbener Modelle nachträglich zu kontrollieren.
Das Gericht sah jedoch keine technische Grundlage für diese Befürchtung. Laut Richterin Lin verfügt Anthropic nachweislich über keine Hintertüren, mit denen das Unternehmen nach der Übergabe auf die beim Verteidigungsministerium eingesetzten Modelle zugreifen könnte.
Die bloße Berufung auf die nationale Sicherheit ist kein Freibrief, um Regierungskritiker zu bestrafen und Vergeltung an ihnen zu üben.
Widersprüchliche Signale aus der US-Regierung
Die Begründung als nationales Sicherheitsrisiko passte nach Ansicht des Gerichts nicht zu anderen Maßnahmen der Regierung. Verteidigungsminister Pete Hegseth hatte parallel erwogen, Anthropic über den Defense Production Act als essenziell für die nationale Sicherheit einzustufen.
Zudem verfolgten Regierungsstellen weiterhin Verträge und Kooperationen rund um das Modell Mythos für Cybersicherheit. Das Gericht sah darin einen deutlichen Widerspruch zur pauschalen Einstufung als Lieferkettenrisiko.
Nach den Feststellungen des Gerichts sollten die Maßnahmen ein öffentliches Exempel an Anthropic statuieren. Als Anlass nannte das Urteil die angebliche Arroganz des Unternehmens und dessen Kritik an der Regierung.
Anthropic will Zusammenarbeit fortsetzen
Anthropic begrüßte die Entscheidung. Das Unternehmen wolle sich weiterhin auf eine produktive Zusammenarbeit mit der US-Regierung konzentrieren und KI für die nationale Sicherheit nutzbar machen, erklärte ein Sprecher sinngemäß.
Der Beschluss beendet den Konflikt allerdings nicht vollständig. Anthropic hatte im März zwei Klagen gegen das Verteidigungsministerium eingereicht, eine in Kalifornien und eine in Washington, D.C. Das zweite Verfahren läuft weiter.
Ob die US-Regierung gegen die kalifornische Entscheidung vorgehen wird, ist bislang nicht bestätigt. Offen ist ebenfalls, welche konkreten Folgen das Urteil für bestehende oder künftige Verträge mit US-Bundesbehörden hat.
Was der Fall für Unternehmen im DACH-Raum bedeutet
Der Rechtsstreit hat keinen unmittelbaren rechtlichen Effekt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Er macht aber sichtbar, dass der Zugang zu proprietären US-Modellen nicht allein von Technik, Preis und Vertragsbedingungen abhängt. Politische Entscheidungen und behördliche Einstufungen können ebenfalls die Verlässlichkeit eines Anbieters beeinflussen.
Für Unternehmen wird damit die Abhängigkeit von einzelnen Modellanbietern zu einem operativen Risiko. Dass selbst eigene Agentenlösungen weiterhin an externe Modelle und deren Abrechnung gekoppelt sein können, zeigt die Analyse zur Abhängigkeit eigener Coding-Agenten von Anthropic.
Quelloffene Modelle, Self-Hosting und eine austauschbare Modellschicht können solche Abhängigkeiten reduzieren. Sie bieten mehr Kontrolle über Daten, Bereitstellung und Anbieterwechsel, verursachen aber eigenen Betriebs- und Sicherheitsaufwand. Ein praktisches Beispiel für lokal betreibbare Modelle sind die lokalen Reasoning-Modelle von IBM Granite 4.2.
Für die Beschaffung ergibt sich daraus eine klare Konsequenz: Verträge mit KI-Anbietern sollten nicht nur Preise und Datenschutz abdecken. Ebenso wichtig sind Ausstiegspläne, Datenportabilität und die Möglichkeit, Modelle ohne grundlegenden Umbau auszutauschen.

