ConnexAI und DK Law streiten über Leistung und Vertrag
Ein Rechtsstreit zwischen der kalifornischen Kanzlei DK Law und dem britischen Telefonie- und KI-Anbieter ConnexAI zeigt zwei typische Risiken proprietärer SaaS-Lösungen. Es geht um technische Leistungsversprechen und eine automatische Vertragsverlängerung, auch Auto-Renewal genannt.
DK Law hatte im Oktober 2024 einen Einjahresvertrag über ein Telefoniesystem und die KI-Software Athena abgeschlossen. ConnexAI sollte unter anderem Anrufe abwickeln, Gespräche transkribieren, Stimmungen analysieren und Kommunikationskanäle wie WhatsApp integrieren.
Nach Darstellung der Kanzlei funktionierten wesentliche Bestandteile nicht wie zugesagt. ConnexAI weist die Vorwürfe zurück. Eine gerichtliche Entscheidung darüber, welche Vertragspartei im Recht ist, steht noch aus.
Welche Funktionen laut Klage mangelhaft waren
ConnexAI soll Athena mit Funktionen wie automatischer Spracherkennung, KI-Agenten, Echtzeit-Transkription und Sentiment-Analyse angeboten haben. Besonders wichtig war für DK Law die Verarbeitung englischer und spanischer Gespräche.
Die Kanzlei behauptet, das Telefonsystem sei wiederholt ausgefallen. Anrufe seien abgebrochen, nicht angenommen oder falsch weitergeleitet worden. Techniker des Anbieters hätten einzelne Probleme zeitweise behoben, aber keine dauerhafte Lösung erreicht.
Auch die Transkription soll unzuverlässig gewesen sein. Englische Abschriften seien teilweise fehlerhaft gewesen, während die spanische Transkription nach Angaben von DK Law überhaupt nicht funktioniert habe. Ob die Ursache im KI-Modell, in der Telefonieplattform oder in der Integration lag, ist nicht bekannt.
| Versprochener Bereich | Vorwurf von DK Law |
|---|---|
| Telefonie | Ausfälle, abgebrochene Anrufe und fehlerhafte Weiterleitungen |
| Transkription | Unvollständige oder ungenaue Abschriften |
| Spanische Spracherkennung | Nach Darstellung der Kanzlei nicht funktionsfähig |
| WhatsApp-Integration | Unzuverlässig und praktisch nicht nutzbar |
| Support | Teilweise kurzfristige Behebung, aber keine dauerhafte Lösung |
ConnexAI verspreche Telefonie- und KI-Lösungen mit Funktionen, die entweder nicht vorhanden seien oder nicht wie dargestellt arbeiteten, heißt es sinngemäß in der Klageschrift von DK Law.
Automatische Verlängerung löst zweiten Konflikt aus
DK Law teilte dem Anbieter nach eigener Darstellung mit, den Vertrag nach Ablauf im Oktober 2025 nicht fortsetzen zu wollen. Dennoch erhielt die Kanzlei weitere Rechnungen und Zahlungsaufforderungen.
ConnexAI vertritt dagegen die Position, der Vertrag habe sich ab dem 8. Oktober 2025 automatisch verlängert. Im März 2026 verklagte die US-Gesellschaft des Anbieters DK Law in New York wegen Vertragsbruchs und nicht bezahlter Rechnungen.
Die Kanzlei reagierte im April 2026 mit einer Klage in Kalifornien. Sie argumentiert, ConnexAI habe die nach New Yorker Recht erforderliche vorherige Mitteilung über die automatische Verlängerung nicht verschickt. Ob die Verlängerung wirksam war, müssen die Gerichte noch klären.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Oktober 2024 | Abschluss des ursprünglichen Einjahresvertrags |
| 8. Oktober 2025 | Von ConnexAI behaupteter Beginn der automatischen Verlängerung |
| März 2026 | ConnexAI reicht in New York Klage wegen ausstehender Zahlungen ein |
| April 2026 | DK Law erhebt in Kalifornien Gegenklage |
| 27. August 2026 | Das kalifornische Verfahren wird bis zur Klärung in New York vorläufig ausgesetzt |
| 1. September 2026 | Der Antrag auf Aussetzung des New Yorker Verfahrens wird abgelehnt |
ConnexAI bezeichnet die Anschuldigungen als unbegründet. Der für Nordamerika zuständige General Manager Dan Richardson erklärte sinngemäß, die neuen Vorwürfe seien Teil eines größeren Streits, den Connex One selbst mit seiner Klage angestoßen habe. Wegen der laufenden Verfahren könne sich das Unternehmen nur eingeschränkt äußern.
Warum der Fall auch für DACH-Unternehmen relevant ist
Der konkrete Rechtsstreit wird in den USA geführt. Die zugrunde liegenden Beschaffungsrisiken betreffen jedoch auch Unternehmen im DACH-Raum. Mehrjährige SaaS-Verträge, automatische Verlängerungen und unpräzise Leistungsbeschreibungen können einen Anbieterwechsel erheblich erschweren.
Bei KI-Telefonie reicht eine allgemeine Zusage wie mehrsprachige Transkription nicht aus. Im Vertrag sollten unterstützte Sprachen, erwartete Verfügbarkeit, Messverfahren für Erkennungsqualität, Reaktionszeiten des Supports und Ausstiegsrechte konkret festgelegt sein. Pilotprojekte sollten reale Akzente, Fachbegriffe, schlechte Verbindungen und die tatsächlich verwendeten Integrationen abdecken.
Auch Kündigungsfristen und Verlängerungsklauseln gehören in ein zentrales Vertragsregister. Vergleichbare Risiken entstehen, wenn Anbieter nachträglich Abrechnungs- oder Datennutzungsregeln verändern, wie die Vertrags- und Datenbedingungen von GitHub Copilot zeigen.
Mehr Kontrolle durch austauschbare Komponenten
Bei geschäftskritischer Telefonie sollte die Architektur nicht vollständig von einem einzelnen SaaS-Anbieter abhängen. Offene Schnittstellen und getrennte Komponenten für Telefonie, Transkription und Automatisierung erleichtern Tests und einen späteren Austausch. Das reduziert den Vendor-Lock-in, erhöht allerdings den internen Betriebs- und Integrationsaufwand.
Open-Source-basierte oder selbst gehostete Systeme können mehr Kontrolle über Gesprächsdaten, Modelle und Vertragslaufzeiten bieten. Sie sind nicht automatisch günstiger oder zuverlässiger. Unternehmen müssen Betrieb, Updates, Überwachung und Datenschutz selbst organisieren oder an einen Dienstleister vergeben.
Dass sich ein Anbieterwechsel trotz Migrationsaufwand wirtschaftlich rechnen kann, zeigt der Ausstieg von Tottenham aus VMware mit deutlich niedrigeren Lizenzkosten. Bei KI-Telefonie sollte eine solche Wechseloption bereits vor Vertragsabschluss technisch und organisatorisch vorbereitet werden.
Was bei der Beschaffung geprüft werden sollte
- Automatische Verlängerung, Kündigungsfrist und vorgeschriebener Kündigungsweg
- Messbare Leistungswerte für Telefonie, Transkription und Antwortzeiten
- Tests mit allen benötigten Sprachen und realen Gesprächssituationen
- Exportmöglichkeiten für Aufzeichnungen, Transkripte und Konfigurationen
- Verantwortung für Störungen an Schnittstellen und Fremdsystemen
- Sonderkündigungsrechte bei wiederholten oder länger anhaltenden Ausfällen
- Speicherort, Aufbewahrungsdauer und Nutzung sensibler Gesprächsdaten
Die Höhe der offenen Forderungen und des verlangten Schadensersatzes ist nicht bekannt. Ebenso offen ist, ob ConnexAI die automatische Verlängerung wirksam durchgesetzt hat. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung bleiben die technischen und vertraglichen Vorwürfe Behauptungen der beteiligten Parteien.

