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Microsoft scheitert im Streit um Gebrauchtlizenzen

Microsoft erhält vom britischen Court of Appeal vorerst keine Erlaubnis, den Streit über gebrauchte Softwarelizenzen vor den UK Supreme Court zu bringen. Das Verfahren betrifft den Vorwurf, Microsoft habe Einmallizenzen künstlich verknappt, um Unternehmen in Cloud-Abos zu drängen.

Microsoft scheitert im Streit um GebrauchtlizenzenBild: KI-generiert

Microsoft darf vorerst nicht zum Supreme Court

Microsoft hat im britischen Rechtsstreit mit ValueLicensing einen weiteren Rückschlag erlitten. Das Court of Appeal verweigerte die Erlaubnis, gegen ein Urteil vom November 2025 vor den UK Supreme Court zu ziehen. Dieses Urteil bestätigt grundsätzlich, dass ValueLicensing gebrauchte Microsoft-Softwarelizenzen weiterverkaufen darf.

„Es wird angeordnet, dass der Antrag abgelehnt wird“, teilte das Court of Appeal sinngemäß mit.

Eine Begründung für die Ablehnung veröffentlichte das Gericht nicht. Microsoft bleiben nun 28 Tage, um die Zulassung der Berufung direkt beim UK Supreme Court zu beantragen. Ob der Konzern diesen Schritt geht und ob das höchste britische Gericht den Fall annimmt, ist bislang offen.

Vorwurf: Einmallizenzen sollten vom Markt verschwinden

ValueLicensing verklagte Microsoft bereits 2021. Das Unternehmen wirft dem Konzern vor, das Angebot überschüssiger Office-Lizenzen für den lokalen Betrieb künstlich verknappt zu haben. Solche On-Premises-Lizenzen werden dauerhaft auf eigener Infrastruktur betrieben und nicht als laufendes Cloud-Abo abgerechnet.

Nach Darstellung der Klägerseite sollte die Verknappung Kunden in Office 365 und damit in wiederkehrende Abonnements drängen. Microsoft bestreitet ein Fehlverhalten. Der Versuch, das Verfahren vor dem britischen Competition Appeal Tribunal als reinen Urheberrechtsstreit einzuordnen, war jedoch bereits gescheitert.

PositionUmfang
Ursprüngliche Klagesumme von ValueLicensing270 Millionen britische Pfund
Forderung in einer separaten Sammelklage1,3 bis 3,5 Milliarden britische Pfund
Frist für einen direkten Antrag beim UK Supreme Court28 Tage
Entstehungsjahr der internen Präsentation2013
Urteil zugunsten von ValueLicensingNovember 2025

Interne Präsentation erhöht den Druck

Zusätzliche Bedeutung erhält das Verfahren durch einen gerichtlichen Consent Order, also einen von den Parteien akzeptierten Beschluss zur weiteren Verfahrensführung. Microsoft muss demnach interne Unterlagen offenlegen. Dazu gehört eine Präsentation aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Second-Hand Software Presentation“.

Das Dokument wird im Verfahren als „Known Adverse Document“ geführt, also als bekanntes Dokument, das für Microsoft nachteilig sein könnte. Welche konkreten Inhalte darin stehen, ist nicht öffentlich bekannt. Aussagen über mögliche Strategien gegen den Gebrauchtmarkt wären deshalb derzeit Spekulation.

Microsoft legte die Existenz der Präsentation erst Ende 2025 offen. In Zeugenaussagen soll der Konzern nun erklären, welche Personen zu welchem Zeitpunkt davon wussten. Anschließend ist eine weitere Offenlegung von Dokumenten vorgesehen.

Sammelklage erhöht das finanzielle Risiko

Als Streithelfer tritt Alexander Wolfson auf. Er vertritt eine separate Sammelklage im Namen von Millionen britischen Kunden. Diese fordert wegen Microsofts Verhalten rund um gebrauchte Lizenzen eine Entschädigung zwischen 1,3 und 3,5 Milliarden britischen Pfund.

Ob und in welcher Höhe Microsoft tatsächlich Schadenersatz leisten muss, ist noch nicht entschieden. Auch ein Termin für eine abschließende Entscheidung steht nicht fest. Der Fall reiht sich jedoch in die wachsende regulatorische Prüfung von Microsofts Marktstellung ein, zu der auch die britische Untersuchung der Dominanz bei Unternehmenssoftware gehört.

Gebrauchtsoftware bleibt für DACH-Unternehmen relevant

Im DACH-Raum ist der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs grundsätzlich abgesichert. Dabei müssen die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Das britische Verfahren gilt nicht automatisch für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, zeigt aber den wirtschaftlichen Konflikt hinter dem Lizenzmodell.

Dauerhafte Einmallizenzen schaffen einen Sekundärmarkt und können die Nutzungsdauer einer Software verlängern. Cloud-Abos binden Kunden dagegen an laufende Zahlungen und an Vertragsänderungen des Anbieters. Wie direkt sich solche Änderungen auswirken können, zeigt die Kürzung des OneDrive-Speichers in Microsoft 365.

Für Unternehmen geht es deshalb nicht nur um den Kaufpreis einer Lizenz. Relevant sind auch Migrationskosten, Datenschutz, Betriebsaufwand und die Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter. Bei sensiblen Daten kann selbst eine öffentliche Verwaltung zu einer anderen Bewertung kommen, wie der gestoppte Microsoft-365-Cloud-Umzug einer niederländischen Steuerbehörde zeigt.

Einmallizenz, Open Source oder Cloud-Abo

Der Rechtsstreit macht den Interessenkonflikt deutlich. Gebrauchte Einmallizenzen ermöglichen günstigere Beschaffung und reduzieren laufende Gebühren. Für einen Anbieter sind Abonnements dagegen planbarer und wirtschaftlich attraktiver.

Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ein Cloud-Abo tatsächlich betriebliche Vorteile liefert oder lediglich bestehende Funktionen in ein wiederkehrendes Preismodell überführt. Neben legal erworbenen Gebrauchtlizenzen bleiben Open-Source-Software und selbst betriebene Lösungen strategische Alternativen. Sie verursachen eigenen Betriebsaufwand, können aber Kostenkontrolle, Datensouveränität und Verhandlungsspielraum verbessern.