KI-Sicherheit
Cyber Resilience Act: 24-Stunden-Frist gilt
Artikel 14 des EU Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller digitaler Produkte zur Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerer Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden. Betroffen sind auch Anbieter außerhalb der EU, während bei Verstößen Geldbußen von bis zu 15 Millionen € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes drohen.