Anthropic plant Sonderstimmrechte für seine Gründer
Anthropic bittet seine Aktionäre Berichten zufolge um Zustimmung zu einer neuen Stimmrechtsstruktur. CEO Dario Amodei und seine sechs Mitgründer sollen dadurch gemeinsam 50,1 % der Stimmen bei den meisten Unternehmensentscheidungen erhalten.
Die Kontrolle wäre an eine Bedingung geknüpft. Mindestens drei der sieben Gründer müssten weiterhin eine nicht näher bezifferte Mindestbeteiligung halten. Ob die Investoren dem Vorschlag bereits zugestimmt haben, ist bislang nicht bestätigt.
Die geplanten Sonderaktien sollen keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Wert besitzen. Sie würden ausschließlich mehr Stimmrechte verleihen. Damit könnten die Gründer das Unternehmen auch nach einem Börsengang kontrollieren, obwohl jeder von ihnen nur rund 2 % des Kapitals hält.
Kapitalanteil und Stimmrecht fallen auseinander
Mehrstimmrechtsaktien sind bei US-Technologieunternehmen nicht ungewöhnlich. Bemerkenswert ist bei Anthropic jedoch die gemeinsame Kontrolle durch eine Gruppe von sieben Gründern. Die wirtschaftliche Beteiligung und die tatsächliche Entscheidungsmacht würden dadurch deutlich auseinanderfallen.
| Kennzahl | Angabe |
|---|---|
| Mitgründer | 7 |
| Geplanter Stimmenanteil der Gründergruppe | 50,1 % |
| Kapitalanteil je Gründer | Rund 2 % |
| Erforderliche Zahl beteiligter Gründer | Mindestens 3 |
| Geplante Sitze der Gründer im Verwaltungsrat | 3 statt bisher 2 |
| Zugesagter Spendenanteil am Privatvermögen | 80 % |
Der Long-Term Benefit Trust soll weiterhin den Großteil des Verwaltungsrats bestimmen. Dieser Verwaltungsrat, im US-Kontext als Board bezeichnet, überwacht die Unternehmensführung und zentrale strategische Entscheidungen. Zusätzlich sollen Mitarbeiter Aktien erhalten, mit denen sie bei bestimmten Pattsituationen abstimmen können.
Damit entsteht eine komplexe Machtverteilung zwischen Trust, Gründern, Beschäftigten und Kapitalgebern. Wie diese Konstruktion im Konfliktfall funktioniert, hängt von den endgültigen Regeln ab. Details zur konkreten Mindestbeteiligung der Gründer wurden bislang nicht genannt.
Bewertung erreicht 1,5 Billionen US-Dollar
Die Kontrollfrage gewinnt durch die Bewertung von Anthropic erheblich an Bedeutung. Im Mai wurde das Unternehmen mit 965 Milliarden US-Dollar bewertet. Auf dem Sekundärmarkt lag die Bewertung zuletzt bei 1,5 Billionen US-Dollar, dieser Wert wird auch als mögliche Größenordnung für den Börsengang genannt.
| Bewertungsmaßstab | Unternehmenswert |
|---|---|
| Bewertung im Mai | 965 Milliarden US-Dollar |
| Jüngste Bewertung am Sekundärmarkt | 1,5 Billionen US-Dollar |
| Erwartete Größenordnung beim Börsengang | 1,5 Billionen US-Dollar |
Wann der Börsengang stattfinden soll und an welcher Börse Anthropic notiert werden könnte, ist offen. Die Bewertung zeigt dennoch, wie stark Kapital und Marktmacht bei wenigen Anbietern proprietärer KI-Modelle konzentriert werden.
Hinzu kommen langfristige Infrastrukturverpflichtungen. Anthropic hat beispielsweise einen Cloud-Vertrag mit Akamai über 11,6 Milliarden US-Dollar und sieben Jahre geschlossen. Solche Vereinbarungen verdeutlichen den Kapitalbedarf hinter dem Training und Betrieb großer KI-Modelle.
Spendenversprechen trifft auf dauerhafte Kontrolle
Die sieben Gründer haben zugesagt, 80 % ihres Privatvermögens zu spenden. Amodei begründete diese Verpflichtung mit den gesellschaftlichen Risiken einer stark konzentrierten KI-Wirtschaft.
Eine durch KI getriebene Vermögenskonzentration könnte die Gesellschaft destabilisieren, warnte Dario Amodei im Januar sinngemäß.
Das Spendenversprechen ändert nichts an der geplanten Verteilung der Stimmrechte. Die Gründer wollen wirtschaftlichen Wert abgeben können, ohne damit automatisch ihre Kontrolle über Anthropic zu verlieren.
Was die Struktur für Unternehmen bedeutet
Für Unternehmen im DACH-Raum ergibt sich zunächst keine unmittelbare technische Änderung. Claude-Integrationen und bestehende Zugänge über Cloud-Anbieter bleiben von der geplanten Stimmrechtsstruktur vorerst unberührt.
Strategisch ist der Vorgang dennoch relevant. Wer zentrale Prozesse auf proprietären Modellen aufbaut, hängt nicht nur von Preisen und Schnittstellen ab. Auch die Machtverteilung beim Anbieter entscheidet darüber, wie langfristig Produktstrategie, Zugangsbedingungen und kommerzielle Interessen ausgerichtet werden.
Die geplante Gründerkontrolle kann für Kontinuität sorgen. Sie begrenzt zugleich den Einfluss späterer Aktionäre, selbst wenn diese den Großteil des Kapitals stellen. Für Unternehmenskunden bleibt damit eine starke Abhängigkeit von einem kleinen Entscheidungskreis bestehen.
Anbieterunabhängige Architekturen können dieses Risiko reduzieren. Dazu gehören austauschbare Modellschnittstellen, die Trennung eigener Daten von Modellanbietern und der parallele Betrieb mehrerer Modelle. Auch günstigere Open-Weights-Modelle können für geeignete Aufgaben eine Alternative sein.
Der geplante Börsengang unterstreicht damit einen grundlegenden Zielkonflikt. Anthropic hält an einem Trust und besonderen Governance-Regeln fest, entwickelt sich gleichzeitig aber zu einem der wertvollsten kommerziellen Technologieanbieter der Welt. Für IT-Verantwortliche spricht das nicht gegen Claude, wohl aber gegen eine Architektur, in der ein einzelner Anbieter nicht ohne erheblichen Aufwand ersetzt werden kann.

