Apple verschärft den Rechtsstreit mit OpenAI
Apple hat im Verfahren gegen OpenAI neue Beweise eingereicht. Sie stammen nach Angaben des Unternehmens vom früheren Arbeitsrechner des ehemaligen Apple-Mitarbeiters Chang Liu, der inzwischen für OpenAI arbeitet.
Apple wirft Liu vor, bei OpenAI einen vertraulichen Schaltplan sowie ein internes Apple-Werkzeug verwendet zu haben. Zudem soll er im Juni einen OpenAI-Kollegen um Hilfe bei der Vernichtung von Beweismitteln gebeten haben, nachdem er von Apples Ermittlungen erfahren hatte.
Ob OpenAI als Unternehmen von einer möglichen Nutzung der Geschäftsgeheimnisse wusste, ist bislang nicht geklärt. Apple behauptet dies zwar, öffentlich zugängliche Belege für den genauen Wissensstand liegen jedoch nicht vor.
Altes MacBook liefert neue Hinweise
Die neuen Vorwürfe entstanden nach der Übergabe von Lius früherem Apple-MacBook. Apples Darstellung zufolge hatte Liu auch nach seinem Ausscheiden weiterhin Zugriff auf interne Systeme und Dateien.
OpenAI hatte zuvor argumentiert, Apple habe beim Offboarding, also beim geregelten Entzug von Rechten nach einem Mitarbeiteraustritt, sogenannte Restzugriffe nicht sauber entfernt. Liu habe Dateien lediglich geöffnet, um frühere Kollegen auf deren Anfrage zu unterstützen.
Apple versuche, die Verantwortung für Restzugriffe zu verlagern. Tatsächlich seien solche Zugriffe ein wiederkehrendes Problem, weil Apple Systemrechte beim Ausscheiden von Mitarbeitern nicht ordnungsgemäß verwalte, erklärte OpenAI sinngemäß.
Apple widerspricht dieser Darstellung. Liu soll einen seltenen und zuvor unbekannten Authentifizierungsfehler ausgenutzt haben. Damit steht nicht nur ein möglicher Datendiebstahl im Raum, sondern auch die Frage, ob Apples technische Kontrollen einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter zuverlässig hätten blockieren müssen.
Wie kritisch Schwächen in der Rechteverwaltung werden können, zeigt auch die aktiv ausgenutzte Sicherheitslücke in Microsoft Entra ID. Technische Fehler und unvollständige Offboarding-Prozesse können sich dabei gegenseitig verstärken.
Apple verlangt einen vorläufigen Entwicklungsstopp
Apple beantragt eine einstweilige Verfügung. Damit sollen OpenAI während des laufenden Verfahrens Hardwarearbeiten untersagt werden, sofern diese auf Apple-Technologie beruhen. Welche konkreten Hardwareprojekte betroffen sein könnten, nennt Apple nicht.
Das Gericht hat über den Antrag noch nicht entschieden. Ein tatsächlicher Entwicklungsstopp ist daher bislang weder beschlossen noch bestätigt.
| Punkt | Stand des Verfahrens |
|---|---|
| Vertraulicher Schaltplan | Apple behauptet eine Nutzung bei OpenAI |
| Internes Engineering-Werkzeug | Apple behauptet eine Nutzung durch Chang Liu |
| Vernichtung von Beweisen | Laut Apple soll Liu im Juni einen Kollegen um Hilfe gebeten haben |
| Einstweilige Verfügung | Beantragt, aber noch nicht gerichtlich bestätigt |
| Ehemalige Apple-Mitarbeiter bei OpenAI | Laut Klageschrift mehr als 400 |
Zusätzlich fordert Apple eine beschleunigte Beweisaufnahme. Das Unternehmen vermutet, dass weitere ehemalige Mitarbeiter beteiligt sein könnten. Dafür gibt es bislang jedoch keine öffentlich belegte Zahl. Insbesondere lässt sich aus den mehr als 400 Wechseln von Apple zu OpenAI kein unbefugter Datentransfer ableiten.
Das MacBook zeige trotz der bislang begrenzten und verzögert bereitgestellten Informationen, dass Apple keine reine Ausforschung betreibe. Vielmehr würden Geschäftsgeheimnisse verwendet und Beweise vernichtet, heißt es sinngemäß in Apples Gerichtsakte.
Offboarding wird zum Schutz für Geschäftsgeheimnisse
Für Unternehmen im DACH-Raum ist der Fall vor allem ein Warnsignal für das Zugriffsmanagement. Beim Ausscheiden von Beschäftigten reicht es nicht, Konten nur in den üblichen Anwendungen zu sperren. Auch lokale Kopien, API-Schlüssel, Cloud-Freigaben, Geräte, Authentifizierungsdaten und indirekte Zugriffswege müssen erfasst werden.
Besonders kritisch ist der Wechsel von Entwicklern und Führungskräften zu Wettbewerbern. Geschäftsgeheimnisse liegen heute nicht nur in Dokumenten, sondern auch in Quellcode, Schaltplänen, Prompts, Modellkonfigurationen und internen Werkzeugen. Protokollierung und klar geregelte Berechtigungen sind deshalb ebenso wichtig wie arbeitsvertragliche Vorgaben.
Administrationsfunktionen können dabei helfen, Rechte und Nutzung zentral zu kontrollieren. Das OpenAI Admin-Plugin für Rechte und Budgets zeigt, wie KI-Dienste zunehmend in bestehende Kontrollstrukturen eingebunden werden. Solche Werkzeuge ersetzen allerdings weder ein vollständiges Berechtigungskonzept noch den Entzug aller Zugänge beim Austritt.
Proprietäre KI-Abhängigkeit schafft zusätzliche Risiken
Der Konflikt betrifft nicht nur Personal und IT-Sicherheit. Sollte ein Gericht die Nutzung bestimmter Technologien untersagen, könnten darauf aufbauende Entwicklungen verzögert oder gestoppt werden. Ob dieses Risiko bei OpenAI tatsächlich eintritt, hängt von der noch offenen gerichtlichen Entscheidung ab.
Für Unternehmen erhöht eine enge Bindung an proprietäre KI-Plattformen damit nicht nur die technische, sondern auch die rechtliche Abhängigkeit. Änderungen beim Anbieter können unmittelbar auf eigene Prozesse durchschlagen. Wie schnell ein Anbieterzugang zum strategischen Faktor wird, zeigte bereits das Ende des OpenAI-Zugriffs für Cursor nach der SpaceX-Übernahme.
Eigene Sicherheitsarchitekturen, klar getrennte Datenbestände und austauschbare Modellanbindungen reduzieren dieses Risiko. Self-Hosting oder Open-Source-Komponenten lösen nicht automatisch jedes Schutzproblem. Sie schaffen aber mehr Kontrolle darüber, wo vertrauliche Daten liegen, wer darauf zugreifen kann und wie schnell ein externer Anbieter ersetzt werden könnte.

