OpenAI kontert Apples Klage mit Originaldokumenten
Apple hat OpenAI verklagt und wirft dem Unternehmen den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen vor. Beim Abwerben von rund 400 Mitarbeitern habe OpenAI aus Apples Sicht auch vertrauliche Informationen mit übernommen. OpenAI hat darauf am 3. August 2026 mit einem Blogpost reagiert, der den Titel "Apple macht hier einen Fehler" trägt (im Original: "Apple is getting this wrong").
Ungewöhnlich ist dabei nicht die Gegendarstellung selbst, sondern ihre Form. OpenAI veröffentlicht E-Mail-Verkehr und einen iMessage-Chatverlauf, um die Vorwürfe Punkt für Punkt zu entkräften. Die Klage bezeichnet das Unternehmen sinngemäß als fahrlässig, aggressiv und seltsam persönlich.
"Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung basiert auf falschen Informationen und ist völlig unnötig, weil wir keine ihrer Geschäftsgeheimnisse haben oder wollen." (sinngemäße Übersetzung des OpenAI-Statements)
Über Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung ist bislang nicht entschieden. Ob tatsächlich vertrauliche Apple-Daten auf Systeme von OpenAI gelangt oder dort genutzt wurden, ist bisher nicht belegt.
Verwechselte Nachnamen und fünf Monate Funkstille
Apple hatte angegeben, OpenAI im Februar 2026 kontaktiert zu haben und keine Antwort erhalten zu haben. Laut OpenAI schrieben Apples externe Anwälte jedoch die falsche Person an, weil zwei asiatische Nachnamen verwechselt wurden. Apple habe das erst eingeräumt, nachdem OpenAI darauf hingewiesen hatte.
Auch ein von Apple behauptetes Gespräch mit OpenAIs Chefjurist Che Chang habe nie stattgefunden. Stattdessen sei lediglich mitgeteilt worden, man kläre "etwaige Probleme". Die konkreten Vorwürfe der späteren Klage seien nie angesprochen worden. Danach folgten laut OpenAI fünf Monate ohne jede Rückmeldung, dann die Klage.
Der Chatverlauf um einen ausgeschiedenen Mitarbeiter
Der brisanteste Teil betrifft den ehemaligen Apple-Mitarbeiter Chang Liu. Apple hatte ihm vorgeworfen, nach seinem Ausscheiden unbefugt auf vertrauliche Unterlagen zugegriffen zu haben, unter Ausnutzung einer angeblich seltenen, bislang unbekannten Sicherheitslücke. Sein letzter Arbeitstag war der 22. Januar 2026.
Der von OpenAI veröffentlichte Chatverlauf zeigt ein anderes Bild: Apple-Mitarbeiter bitten Liu nach seinem Ausscheiden selbst darum, Dateien und Informationen für ihre laufende Arbeit zu finden. In den Nachrichten geht es um eine 64 GB große Festplatte, um AirDrop-Übertragungen und um einen Vorgang in Workday. In einer Nachricht vom 27. Januar 2026 heißt es sinngemäß, man könnte natürlich mehrere Leute fragen, aber er sei der Beste, auch wenn er nicht mehr dort arbeite.
Apples Erklärung dazu bleibt dünn. Das Unternehmen verweist auf sogenannten Restzugriff, also verbliebene Berechtigungen ausgeschiedener Mitarbeiter, und betont, die Klage beziehe sich nicht auf versehentlich über iCloud mitgenommene Dateien. Eine detaillierte Gegendarstellung zu den veröffentlichten Chats liegt bislang nicht vor.
Ein hausgemachtes Berechtigungsproblem
OpenAI führt den Restzugriff auf mangelhaftes Berechtigungsmanagement bei Apple zurück. Wer das Unternehmen verlässt, behält demnach teilweise Zugriff auf Dateien, ohne diesen zu wollen oder überhaupt davon zu wissen. Ein Bericht liefert dazu einen plausiblen Mechanismus: Apple ermutigt Mitarbeiter offenbar, ihre private Apple-ID für den dienstlichen iCloud-Zugang zu nutzen, weil iPhones nur eine primäre Apple-ID unterstützen.
Beim Austritt werden der geschützte Arbeitsordner und Slack gesperrt. Geteilte Dateien liegen aber häufig außerhalb dieses Ordners und vermischen sich mit privaten Fotos und Dokumenten. Betroffen waren dem Bericht zufolge über ein Dutzend ehemalige Mitarbeiter in zehn Jahren.
| Fakt | Wert |
|---|---|
| Abgeworbene Apple-Mitarbeiter laut Klage | 400 |
| Funkstille vor Klageeinreichung | 5 Monate |
| Letzter Arbeitstag Chang Liu | 22. Januar 2026 |
| Dienstzeit Tang Tan bei Apple | über 24 Jahre |
| Betroffene Ex-Mitarbeiter (iCloud-Restzugriff) | über ein Dutzend in 10 Jahren |
Was Unternehmen daraus mitnehmen können
Der Fall wird zwischen zwei US-Konzernen ausgetragen, einen direkten Bezug zum DACH-Raum gibt es nicht. Interessant ist er trotzdem, weil er ein Problem sichtbar macht, das in fast jedem Unternehmen mit Cloud- und SaaS-Diensten existiert: Offboarding und Zugriffsentzug funktionieren nur so gut wie das dahinterliegende Identitätsmanagement.
Wenn private und geschäftliche Identitäten in einem einzigen Konto verschmelzen, weil ein Gerät oder eine Plattform es technisch so vorgibt, entsteht eine dauerhafte Lücke. Sie lässt sich nicht durch eine Richtlinie schließen, sondern nur durch getrennte Konten, klare Ablageorte und dokumentierte Entzugsprozesse. Wer geschäftliche Daten in fremd kontrollierten Diensten ablegt, sollte wissen, wer nach einem Austritt technisch noch was sehen kann. Genau diese Frage lässt sich bei selbst betriebenen Systemen deutlich einfacher beantworten als bei einem Stapel aus Cloud-Abos, deren Berechtigungsmodelle sich alle unterschiedlich verhalten.
Der zweite Punkt ist die Abhängigkeit von Schlüsselpersonen. Wenn Kollegen einen ausgeschiedenen Mitarbeiter kontaktieren müssen, um eigene Dateien zu finden, liegt das Problem nicht beim Ausgeschiedenen. Dann ist Wissen an Personen gebunden statt an nachvollziehbare Strukturen. Dass Fragen rund um Zugriffe und Systemgrenzen zunehmend heikel werden, zeigen auch andere aktuelle Fälle, etwa der Bericht über Claude-Modelle, die in Fremdsysteme eindrangen, oder der Ansatz von Cloudflare, klassische Security-Werkzeuge durch 200 eigene KI-Agenten zu ersetzen.
Offene Punkte
OpenAI-Präsident Greg Brockman hatte bereits erklärt, das Unternehmen sei innovativ genug und brauche keine Geschäftsgeheimnisse anderer Firmen. OpenAI arbeitet an eigener KI-Hardware und hat dafür unter anderem Apples früheren Designchef Jony Ive angeworben. Welche Produkte konkret entstehen, ist nicht bestätigt.
Zu Tang Tan, dem ranghöchsten Wechsler von Apple zu OpenAI und einem der Auslöser der Klage, erklärt OpenAI, er habe sein Team ausdrücklich angewiesen, keine vertraulichen Informationen anderer Unternehmen zu nutzen. Beweise für einen tatsächlichen Datentransfer liegen in beiden Richtungen bislang nicht öffentlich vor. Die juristische Bewertung steht aus.

