Apple erhält OpenAI-Unterlagen im Geheimnisstreit

Ein US-Bundesrichter gewährt Apple beschleunigten Zugriff auf Einstellungsunterlagen von OpenAI. Die Dokumente sollen klären, ob ehemalige Apple-Mitarbeiter bei ihrem Wechsel vertrauliche Informationen zu Hardwareprojekten weitergegeben haben.

Apple erhält OpenAI-Unterlagen im GeheimnisstreitBild: KI-generiert

Gericht erlaubt Zugriff auf Bewerbungsunterlagen

Apple erhält im Rechtsstreit mit OpenAI beschleunigten Zugriff auf Bewerbungs- und Interviewunterlagen ehemaliger Apple-Mitarbeiter. US-Bezirksrichter Edward Davila gab damit einem Teil der Anträge statt, die Apple im Rahmen seiner im Juli eingereichten Klage gestellt hatte.

Betroffen sind frühere Apple-Beschäftigte, die zu OpenAIs Bereichen für Endverbraucher-Hardware und Robotik wechselten. Zu den offenzulegenden Materialien gehören Interviewleitfäden, Skripte, Checklisten und technische Präsentationen. Auch private Nachrichten über den Messenger LINE können erfasst sein.

Gerichtliche VorgabeFrist oder Umfang
Bereits gesammelte relevante UnterlagenHerausgabe innerhalb von 5 Tagen
Weitere zugehörige DokumenteHerausgabe innerhalb von 14 Tagen
Genehmigte ZeugenaussagenChang Liu, Alyssa Peng und Tang Yew Tan

Apple erhebt schwere Vorwürfe

Apple wirft ehemaligen Mitarbeitern vor, vertrauliche Dateien über unveröffentlichte Technologien, technische Spezifikationen und interne Projekte von Dienstlaptops heruntergeladen zu haben. Nach Darstellung des Konzerns sollen OpenAI-Beschäftigte wechselwillige Apple-Mitarbeiter zudem angewiesen haben, bestimmte vertrauliche Informationen zu Bewerbungsgesprächen mitzubringen.

Ob Geschäftsgeheimnisse tatsächlich an OpenAI gelangten oder in dessen Entwicklung eingeflossen sind, ist nicht entschieden. Diese Frage bleibt dem Hauptverfahren vorbehalten. Details zur Verteidigung von OpenAI gegen die Vorwürfe sind bislang nicht bekannt.

Die angeordnete Offenlegung ist keine Feststellung eines Geheimnisverrats. Sie soll zunächst Beweismaterial sichern und eine gezielte Prüfung der Bewerbungsvorgänge ermöglichen.

Der Richter genehmigte außerdem Depositions von Chang Liu, Alyssa Peng und OpenAIs Chief Hardware Officer Tang Yew Tan. Dabei handelt es sich um förmliche, protokollierte Zeugenaussagen vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren. Alle drei arbeiteten zuvor für Apple.

Kein uneingeschränkter Zugriff auf OpenAIs Entwicklung

Apple erhielt nicht alle beantragten Unterlagen. Einen beschleunigten Zugriff auf OpenAIs eigene Forschungs- und Entwicklungsdokumente zu Bereichen wie Metallveredelung und Energiemanagement lehnte das Gericht vorerst ab. Auch weiter gefasste Anträge zu OpenAIs Hardwareforschung waren dem Richter zu umfangreich.

Apple kann diese Anträge jedoch enger formulieren und erneut einreichen. Damit bleibt offen, ob im weiteren Verlauf auch technische Entwicklungsunterlagen von OpenAI offengelegt werden müssen.

OpenAI arbeitet an eigener Hardware für Endverbraucher, die langfristig in Konkurrenz zum iPhone und zu klassischen Smartphones treten könnte. Welche Geräte konkret geplant sind und wann sie erscheinen könnten, ist nicht bestätigt.

Der Wettbewerb verlagert sich auf Hardware und Personal

Der Fall zeigt, dass sich der Wettbewerb zwischen KI-Anbietern und etablierten Plattformkonzernen nicht mehr auf Modelle und Cloud-Dienste beschränkt. OpenAI baut sein Angebot zunehmend zu einem umfassenden Ökosystem aus. Dazu passt auch die Entwicklung von ChatGPT zum App-Marktplatz.

Eigene Hardware könnte diese vertikale Integration weiter verstärken. Ein Anbieter kontrolliert dann nicht nur das KI-Modell, sondern auch Anwendungen, Benutzerkonten, Schnittstellen und Endgeräte. Für Unternehmen erhöht das potenziell die Abhängigkeit von proprietären Plattformen und erschwert spätere Anbieterwechsel.

Offene Modelle und selbst gehostete KI lösen nicht jedes Problem, reduzieren aber die Bindung an ein einzelnes Ökosystem. Entscheidend sind dabei die tatsächlichen Kosten für Betrieb, Sicherheit und Wartung sowie die Frage, wo sensible Daten verarbeitet werden.

Lehren für Unternehmen im DACH-Raum

Ein unmittelbarer operativer Effekt für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht nicht. Der Streit verdeutlicht jedoch, wie kritisch Personalwechsel in forschungsintensiven Bereichen werden können. In Deutschland schützt das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, kurz GeschGehG, vertrauliches technisches und kaufmännisches Wissen.

Unternehmen benötigen deshalb nachvollziehbare Regeln für Offboarding, Zugriffsrechte und den Umgang mit Arbeitsgeräten. Ebenso wichtig sind dokumentierte Bewerbungsprozesse. Fragen nach vertraulichen Unterlagen des bisherigen Arbeitgebers dürfen weder gestellt noch indirekt gefördert werden.

Der Schutz interner Informationen betrifft auch KI-Anbieter selbst. OpenAI hatte bereits Mitarbeiter wegen mutmaßlicher Verstöße gegen interne Regeln entlassen, wie der Fall um Datenverstöße bei OpenAI zeigte. Für Unternehmenskunden bleibt daher entscheidend, welche technischen und organisatorischen Kontrollen ein Anbieter tatsächlich durchsetzt.