Meta nimmt umstrittene Datenklausel zurück
Meta hat seine kommerziellen Nutzungsbedingungen erneut geändert. Eine zuvor ergänzte Klausel, die weitreichende Rechte an den Webseiten von Geschäftskunden einräumen konnte, wurde nach öffentlicher Kritik entfernt.
Die Formulierung betraf Inhalte von Domains, Webseiten und URLs, die mit einem Unternehmenskonto verbunden sind. Meta wollte diese Inhalte laut der Klausel zur Bereitstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erforschung und zum Training seiner Produkte sowie zur Sicherung ihrer Integrität verwenden.
Meta beanspruchte sinngemäß das Recht, jegliche Inhalte von Domains, Webseiten oder URLs eines Unternehmenskontos für seine Produkte und Dienste zu verwenden, zu erforschen und zu trainieren.
Rechtsexperten sahen darin eine mögliche Grundlage, um die Webseiten von Publishern und anderen Geschäftskunden auszulesen und deren Inhalte für KI-Modelle zu verwenden. Diese Sorge betraf insbesondere Unternehmen, die Werbekonten oder andere kommerzielle Meta-Dienste einsetzen.
Meta bestreitet Änderung beim Web-Crawling
Meta erklärte, die Klausel habe ausschließlich für Werbe- und Geschäftsprodukte gegolten. Sie habe keine Änderung daran vorgenommen, wie der Konzern Web-Crawler einsetzt. Ein Web-Crawler ist ein automatisiertes Programm, das Webseiten aufruft und deren Inhalte erfasst.
Sinngemäß erklärte Meta, man habe das Feedback gehört. Die zusammengefassten Crawling-Bedingungen hätten nur für Werbe- und Geschäftsprodukte gegolten und würden nicht verändern, wie Meta Web-Crawler verwendet.
Der genaue neue Wortlaut der überarbeiteten Bedingungen ist bislang nicht vollständig dokumentiert. Ebenfalls offen bleibt, wie Meta technisch zwischen Daten für Werbeprodukte und Inhalten unterscheidet, die möglicherweise in die Entwicklung von KI-Modellen einfließen.
| Aspekt | Stand vor der Korrektur | Stand nach der Korrektur |
|---|---|---|
| Verknüpfte Webseiten | Weit gefasstes Nutzungsrecht für Inhalte von Domains, Webseiten und URLs | Umstrittene Formulierung entfernt |
| KI-Training | Durch den Begriff Training als möglicher Verwendungszweck erfasst | Konkrete technische Abgrenzung weiterhin nicht erläutert |
| Web-Crawling | Sorge vor erweitertem Zugriff auf Unternehmenswebseiten | Meta bestreitet eine Änderung seiner Crawling-Praxis |
AGB-Änderungen werden zum Datenrisiko
Der Vorgang zeigt, wie schnell Plattformanbieter ihre Rechte an verknüpften Unternehmensdaten erweitern können. Bereits die zuvor geplante Nutzung von Geschäftskunden-Webseiten machte deutlich, dass nicht nur direkt hochgeladene Inhalte relevant sind. Auch externe Domains können durch Kontoverknüpfungen in den Geltungsbereich kommerzieller Bedingungen geraten.
Meta hatte im Vorjahr eine prominente Klage wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen abgewehrt. Weitere Verfahren gegen KI-Unternehmen laufen jedoch weiter. Die rechtliche Frage, in welchem Umfang öffentlich erreichbare oder vertraglich verknüpfte Inhalte als Trainingsdaten verwendet werden dürfen, bleibt damit offen.
Was das für Unternehmen im DACH-Raum bedeutet
Für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz reicht es nicht, nur die Datenschutzeinstellungen einer Plattform zu prüfen. Entscheidend sind auch Änderungen an Nutzungsbedingungen, die Rechte an Domains, Werbemitteln und verbundenen Inhalten betreffen.
DSGVO, schweizerisches Datenschutzrecht und je nach Anwendungsfall der EU AI Act setzen zwar rechtliche Grenzen. Sie verhindern aber nicht automatisch, dass ein globaler Anbieter seine Vertragsbedingungen zunächst weit formuliert. Im Streitfall entstehen zusätzlicher Prüfaufwand, Dokumentationspflichten und mögliche urheberrechtliche Risiken.
Proprietäre Plattformen verbinden Reichweite und Komfort mit einer dauerhaften Abhängigkeit von fremden Regeln. Kontrollierte Schnittstellen, getrennte Konten und eigene Infrastruktur reduzieren die Angriffsfläche. Wie weit sich Datenzugriffe technisch begrenzen lassen, zeigt etwa der Ansatz von OpenDesk mit KI-Agenten und Air-Gap-Betrieb.
Kontoverknüpfungen und Datenflüsse prüfen
Unternehmen mit Meta Business Suite, Facebook-Werbekonten oder Instagram-Geschäftskonten sollten dokumentieren, welche Domains und Dienste mit diesen Konten verbunden sind. Zusätzlich empfiehlt sich eine regelmäßige Prüfung geänderter Vertragsbedingungen, statt allein auf Benachrichtigungen des Anbieters zu vertrauen.
- Verknüpfte Domains, Webseiten und Datenquellen inventarisieren
- Änderungen kommerzieller Nutzungsbedingungen archivieren
- Rechte an veröffentlichten Inhalten und Kundendaten klären
- Nicht benötigte Plattformverbindungen entfernen
- Für sensible Prozesse selbst gehostete Alternativen bewerten
Dass Meta die Klausel entfernt hat, entschärft den konkreten Konflikt. Das grundlegende Risiko bleibt jedoch bestehen: Wer zentrale Geschäftsprozesse an eine Plattform bindet, übernimmt auch deren veränderliche Regeln für Datenzugriff und Weiterverwendung.

