Zwei weitere Zeitungen verklagen OpenAI und Microsoft
The Seattle Times und Newsday haben Klage gegen OpenAI und Microsoft eingereicht. Sie werfen den Unternehmen vor, journalistische Inhalte ohne ausreichende Erlaubnis für das Training generativer KI verwendet zu haben.
Im Mittelpunkt stehen ChatGPT und Microsoft Copilot. Nach Darstellung der Kläger verwerten solche Dienste menschlich erstellte Inhalte, um daraus kommerzielle Produkte und neue Ausgaben zu erzeugen. Ob tatsächlich Urheberrechte verletzt wurden, muss das Gericht klären.
Generative KI sei sinngemäß eine Schlange, die ihren eigenen Schwanz frisst. Sie könne langfristig genau die Organisationen zerstören, deren Inhalte ihre Grundlage bilden, argumentieren die Zeitungen.
Die zentralen Punkte der Klage
| Punkt | Angabe |
|---|---|
| Kläger | The Seattle Times und Newsday |
| Beklagte | OpenAI und Microsoft |
| Vorwurf | Mutmaßlich unerlaubte Nutzung journalistischer Inhalte für KI-Training |
| Betroffene Produkte | ChatGPT und Microsoft Copilot |
| Rechtlicher Status | Vorwürfe der Kläger, noch keine gerichtliche Feststellung |
Bemerkenswert ist die Klage der Seattle Times auch wegen der bisherigen Zusammenarbeit mit den Beklagten. Microsoft und OpenAI hatten Projekte und Stipendienprogramme der Zeitung finanziell unterstützt. Eine solche Förderung löst die urheberrechtliche Frage jedoch nicht automatisch.
Microsoft erklärte, von der Klage überrascht zu sein, und signalisierte Gesprächsbereitschaft. Eine Stellungnahme von OpenAI ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten.
Konflikt um Trainingsdaten wird grundsätzlicher
Bereits 2023 hatte die New York Times OpenAI und Microsoft wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. Seitdem sind weitere Medienunternehmen und Rechteinhaber juristisch gegen KI-Anbieter vorgegangen. Dazu zählt auch die Urheberrechtsklage gegen Anthropic durch Sony Music und Warner.
Der wirtschaftliche Kern des Konflikts ist klar. Hochwertige Inhalte besitzen einen messbaren Wert für Training, Suche und automatische Zusammenfassungen. Das zeigt auch der Fall, in dem Google Mitarbeiter-E-Mails für das KI-Training erwarb.
Die Verlage befürchten einen Kreislauf, in dem KI-Dienste Inhalte übernehmen, den direkten Besuch der Originalangebote reduzieren und damit deren Finanzierung schwächen. Für KI-Anbieter geht es dagegen um die Frage, in welchem Umfang öffentlich zugängliche Inhalte analysiert und für Modelltraining verwendet werden dürfen.
Was der Streit für Unternehmen im DACH-Raum bedeutet
Eine Entscheidung eines US-Gerichts entscheidet nicht unmittelbar über deutsches oder europäisches Urheberrecht. Änderungen an Trainingsverfahren, Lizenzmodellen oder Produktfunktionen können sich dennoch weltweit auf ChatGPT und Copilot auswirken.
Unternehmen sollten deshalb nicht nur Modellpreise und Leistungswerte prüfen. Relevant sind auch die Herkunft der Trainingsdaten, vertragliche Haftungsregelungen, der Umgang mit geschützten Eingaben sowie mögliche Einschränkungen bei generierten Ausgaben.
Self-Hosting und Open-Source-Modelle können die Abhängigkeit von einzelnen Cloud-Anbietern reduzieren. Sie lösen die urheberrechtliche Frage aber nicht von selbst. Auch bei lokal betriebenen Modellen bleibt zu prüfen, wie Trainingsdaten erhoben wurden und welche Lizenzbedingungen für Modell, Datensatz und Ausgabe gelten.
Der Fall zeigt damit ein grundlegendes Risiko zentraler KI-Abos. Ändern Gerichte oder Anbieter die Spielregeln, müssen Kunden die Folgen mittragen. Eine belastbare KI-Strategie benötigt deshalb technische Alternativen, dokumentierte Datenquellen und Verträge, die Rechte und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar regeln.

