DeepSeek-Verbot trifft zivile US-Behörden

Das US-Heimatschutzministerium lässt DeepSeek aus den IT-Systemen ziviler Bundesbehörden entfernen. Das Verbot erfasst auch Drittanbieter, die DeepSeek-Technologie einsetzen, und zeigt damit die Risiken intransparenter KI-Lieferketten.

DeepSeek-Verbot trifft zivile US-BehördenBild: KI-generiert

US-Behörden müssen DeepSeek entfernen

Das US-Heimatschutzministerium DHS hat zivilen Bundesbehörden die weitere Beschaffung von Produkten und Diensten des chinesischen KI-Anbieters DeepSeek untersagt. Bereits eingesetzte Lösungen sollen aus den IT-Systemen der Behörden entfernt werden.

Als Grund nennt das DHS Risiken beim Umgang mit sensiblen Regierungsdaten. Nach Einschätzung der Behörde könnten Daten von US-Nutzern aufgrund der chinesischen Rechtslage potenziell für chinesische Behörden zugänglich sein. Ob solche Zugriffe tatsächlich stattgefunden haben, ist nicht belegt.

Die Anordnung erweitert eine bereits bestehende Beschränkung. Seit Dezember 2025 begrenzt ein US-Gesetz die Nutzung von DeepSeek in nationalen Sicherheitssystemen der Geheimdienste. Nun werden sämtliche zivilen Bundesbehörden einbezogen.

Auch Drittanbieter mit DeepSeek-Technik betroffen

Das Verbot beschränkt sich nicht auf Apps, APIs und andere Angebote von DeepSeek selbst. Es gilt ebenfalls für Produkte und Dienste von Drittanbietern, sofern diese auf DeepSeek-Technologie aufbauen. Behörden können Ausnahmen beantragen, konkrete Genehmigungskriterien nennt das DHS bislang jedoch nicht.

Damit rückt ein Problem in den Mittelpunkt, das auch Unternehmen betrifft. Bei SaaS-Produkten ist häufig nicht transparent, welches Modell im Hintergrund arbeitet, wohin Eingaben übertragen werden und welche Unterauftragnehmer Zugriff auf Daten erhalten. Ein Anbieterwechsel im KI-Unterbau kann dadurch unbemerkt die Datenschutz- und Compliance-Bewertung verändern.

Die Anordnung lässt offen, ob vollständig lokal betriebene Open-Weight-Modelle von DeepSeek auf isolierter Behördenhardware ebenfalls erfasst werden. Open Weight bedeutet, dass die Modellgewichte verfügbar sind und auf eigener Infrastruktur ausgeführt werden können. Auch die Frist für die vollständige Entfernung ist nicht bekannt.

Die wichtigsten Stationen

ZeitpunktEreignis
Januar 2025DeepSeek veröffentlicht das Reasoning-Modell R1. Die Vorstellung bewegt den KI-Markt und belastet zeitweise die Nvidia-Aktie.
September 2025Die USA werfen DeepSeek und fünf weiteren chinesischen Unternehmen großflächige Modelldestillation vor.
Dezember 2025Ein US-Gesetz beschränkt DeepSeek in nationalen Sicherheitssystemen der Geheimdienste.
Neue DHS-AnordnungDas Verbot wird auf zivile Bundesbehörden sowie betroffene Drittanbieterprodukte ausgeweitet.

Vorwürfe wegen Modelldestillation

Der Streit betrifft nicht nur den Datenschutz. Die USA beschuldigten DeepSeek, Alibaba, Moonshot AI und drei weitere chinesische Unternehmen im September 2025, Informationen aus amerikanischen KI-Systemen mittels Modelldestillation gewonnen zu haben.

Bei der Modelldestillation werden Ausgaben eines leistungsfähigen Modells genutzt, um ein anderes Modell zu trainieren. OpenAI und Anthropic hatten unabhängig davon den Verdacht geäußert, DeepSeek habe unautorisiert Ausgaben ihrer Systeme gesammelt. Anthropic verwies dabei auch auf mutmaßliche Zugriffe auf Claude. Bewiesen sind diese Vorwürfe durch die vorliegenden Angaben nicht.

Die Diskussion berührt ein grundsätzliches Problem offener und proprietärer Modelle. Verfügbare Modellgewichte verbessern zwar die technische Kontrollierbarkeit, beantworten aber nicht automatisch Fragen zur Herkunft der Trainingsdaten oder zu möglichen Rechtsverletzungen. Ähnliche Kosten- und Abhängigkeitsfragen spielen auch bei der wachsenden Nutzung von Open-Weight-Modellen in KI-Gateways eine Rolle.

China weist die US-Maßnahme zurück

Das chinesische Außenministerium kritisiert die Anordnung als politisch motiviert. Sprecherin Mao Ning erklärte, Peking lehne es ab, den Begriff der nationalen Sicherheit übermäßig auszuweiten und Technologie- sowie Handelsfragen zu politisieren.

China werde die legitimen Rechte und Interessen chinesischer Unternehmen entschlossen verteidigen, erklärte Mao Ning in sinngemäßer deutscher Übersetzung.

Zugleich erwägt China Berichten zufolge Exportbeschränkungen für 23 KI-bezogene Technologien. Dazu sollen Chipdesigns und bestimmte fortschrittliche KI-Modelle gehören. Ob und in welcher Form diese Beschränkungen umgesetzt werden, ist bislang nicht bestätigt.

Konsequenzen für Unternehmen im DACH-Raum

Die US-Anordnung gilt nicht unmittelbar für Unternehmen und Behörden in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Relevant ist sie dennoch für regulierte Branchen, international tätige Unternehmen und Zulieferer von US-Behörden. Dort können Vorgaben zur eingesetzten KI-Technologie entlang der Lieferkette weitergereicht werden.

Für die DSGVO-Prüfung reicht es nicht, nur den sichtbaren SaaS-Anbieter zu bewerten. Entscheidend sind auch das tatsächlich eingesetzte Modell, der Verarbeitungsort, mögliche Datenübermittlungen und die Rechtsordnung des jeweiligen Betreibers. Der Wechsel von europäischen zu chinesischen KI-Modellen kann deshalb eine erneute Risikobewertung erforderlich machen.

Self-Hosting kann die Abhängigkeit von Cloud-APIs reduzieren. Werden Modellgewichte auf eigener Infrastruktur betrieben, lassen sich Datenflüsse, Protokollierung und Zugriffsrechte direkter kontrollieren. Der Ansatz erfordert allerdings eigene Betriebs-, Sicherheits- und Prüfprozesse und löst mögliche Fragen zu Trainingsdaten oder Modelllizenzen nicht automatisch.

Für besonders sensible Einsatzgebiete sind klar dokumentierte Modelllisten, technische Sperren für nicht freigegebene APIs und regelmäßige Prüfungen der SaaS-Lieferkette sinnvoll. Systeme mit abgeschottetem Betrieb, wie sie auch im Umfeld von OpenDesk und Air-Gap-Infrastrukturen geplant werden, zeigen eine mögliche Alternative zur vollständigen Abhängigkeit von externen KI-Diensten.