Microsoft löscht Daten vor Ende der Aufbewahrungsfrist
Microsoft hat Daten einiger gemeinnütziger Organisationen aus Microsoft 365 vorzeitig und endgültig gelöscht. Betroffen waren ausgelaufene Microsoft 365 Business Premium Abonnements aus einem Förderprogramm für Nonprofits.
Nach Angaben des Konzerns trat der Fehler auf, nachdem die Abonnements deaktiviert worden waren. Verbliebene Inhalte wurden gelöscht, obwohl die vorgesehene Frist für Aufbewahrung und Export noch nicht abgelaufen war. Sämtliche Versuche zur Wiederherstellung blieben erfolglos.
Sinngemäß erklärte Microsoft, dass die verfügbaren Wiederherstellungsoptionen geprüft worden seien, die gelöschten Daten aber nicht mehr zurückgeholt werden könnten.
Das Ende des kostenlosen Business Premium Angebots
Auslöser war die Einstellung eines Förderangebots, über das berechtigte Organisationen zehn kostenlose Microsoft 365 Business Premium Lizenzen erhielten. Microsoft hatte die Änderung im Mai 2025 angekündigt.
Als Ersatz stellte das Unternehmen bis zu 300 kostenlose Microsoft 365 Business Basic Lizenzen sowie Rabatte für kostenpflichtige Tarife in Aussicht. Organisationen sollten betroffene Konten rechtzeitig auf einen anderen Nonprofit-Tarif umstellen oder benötigte Daten exportieren.
| Zeitpunkt oder Umfang | Vorgang |
|---|---|
| Mai 2025 | Ankündigung der Einstellung des Business Premium Förderangebots |
| Nach dem 1. Juli 2025 | Keine Verlängerung der bisherigen Förderung |
| 10 Lizenzen | Bisher kostenlos bereitgestellte Business Premium Konten |
| Bis zu 300 Lizenzen | Alternativ angebotene Business Basic Konten |
| Vor Fristende | Fehlerhafte Löschung verbliebener Daten |
Microsoft kann den Umfang nicht bestimmen
Besonders problematisch ist die fehlende Nachvollziehbarkeit. Microsoft kann nach eigener Aussage keine Liste der möglicherweise gelöschten Inhalte bereitstellen. Der Konzern kann bei einzelnen Kunden offenbar nicht einmal sicher feststellen, ob überhaupt Daten verloren gingen.
Wie viele Organisationen betroffen sind, bleibt offen. Ebenfalls nicht bekannt sind die technische Ursache und der genaue Zeitraum, um den die Löschung zu früh erfolgte. Damit fehlt den betroffenen Organisationen eine belastbare Grundlage, um den geschäftlichen oder regulatorischen Schaden einzuschätzen.
Der Fall erinnert daran, dass eine vertragliche Aufbewahrungsfrist keine Datensicherung ersetzt. Auch beim endgültigen Datenverlust bei AWS in Bahrain zeigte sich, dass Cloud-Infrastruktur allein keine Wiederherstellbarkeit garantiert.
Ein Einrichtungsservice ersetzt keine verlorenen Inhalte
Microsoft bietet betroffenen Nonprofits einen kostenlosen Concierge-Service an. Ein Spezialist soll beim Aufbau einer neuen Microsoft 365 Umgebung helfen und offene Fragen beantworten.
Das kann den technischen Neustart erleichtern, ersetzt aber weder Dokumente noch E-Mails oder andere gelöschte Inhalte. Der materielle Wert des Angebots hängt deshalb davon ab, ob eine Organisation über eigene Exporte oder unabhängige Backups verfügt.
Konsequenzen für Unternehmen im DACH-Raum
Der Vorfall betrifft ein Nonprofit-Programm, die grundsätzliche Abhängigkeit gilt jedoch ebenso für Unternehmen. Wer Daten ausschließlich innerhalb eines SaaS-Dienstes hält, überlässt Aufbewahrung, Export und Löschung weitgehend den Prozessen des Anbieters.
Für eine belastbare Vorsorge sind unabhängige Sicherungen mit regelmäßig geprüfter Wiederherstellung entscheidend. Zusätzlich sollte dokumentiert sein, welche Daten bei einem Tarifwechsel, einer Kündigung oder dem Ende eines Förderprogramms exportiert werden müssen. Das gilt besonders bei Diensten, deren Zukunft oder Konditionen nicht vollständig kontrollierbar sind, wie auch das drohende Aus von Cambiums cnMaestro Cloud verdeutlicht.
Self-Hosting kann die Abhängigkeit reduzieren, verlagert Verantwortung und Aufwand aber in die eigene Organisation. Für viele Betriebe ist deshalb ein hybrider Ansatz praktikabel: operative Nutzung eines Cloud-Dienstes, ergänzt durch automatisierte Exporte in ein getrennt verwaltetes System. Dass Unternehmen ihre Plattformabhängigkeit zunehmend prüfen, zeigt auch die Suche nach Alternativen zu VMware.
Der Microsoft-Fall macht vor allem einen Unterschied sichtbar: Verfügbarkeit ist nicht dasselbe wie Datensouveränität. Ohne unabhängige Kopie bleibt selbst eine zugesagte Aufbewahrungsfrist vom fehlerfreien Betrieb des Anbieters abhängig.

